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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Tourismusverband Sieben e.V. ist bemüht, die Web-App Siebenecken.app barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW), mit denen die Richtlinie (EU) 2016/2102 umgesetzt ist. Maßstab sind die Norm EN 301 549 und die WCAG 2.1 in der Stufe AA.

Diese Erklärung gilt für siebenecken.app und die Ortsseiten der App, etwa hille.siebenecken.app.

Stand der Vereinbarkeit

Die App ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Umgesetzt sind unter anderem eine durchgehende Überschriftenstruktur, die Bedienung mit der Tastatur mit sichtbarem Fokus, Kontraste von mindestens 4,5:1 für Text, Vergrößerung auf 200 Prozent ohne abgeschnittene Inhalte, eine eigene Einstellung für die Schriftgröße, Schaltflächen von mindestens 44 mal 44 Pixeln und der Verzicht auf Animationen, wenn das Gerät „Bewegung reduzieren“ meldet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Soweit die App solche Inhalte enthält, sind sie nur eingeschränkt zugänglich:

  • Karten sind für Screenreader nur begrenzt nutzbar. Die Orte einer Tour stehen zusätzlich als Liste zur Verfügung.
  • 3D-Modelle und 360-Grad-Panoramen lassen sich mit Tastatur und Screenreader nur eingeschränkt erkunden. Der begleitende Text beschreibt den Inhalt.
  • Spiele wie Puzzle, Memory oder Zuordnungsspiele setzen Sehvermögen und Feinmotorik voraus. Sie ergänzen die Inhalte und sind nie der einzige Weg zu einer Information.
  • Einzelne Bilder haben noch keinen Alternativtext und einzelne Hörbeiträge noch keine Textfassung. Beides wird nach und nach ergänzt.

Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung wurde am 17.03.2026 erstellt und am 29.09.2026 überarbeitet. Grundlage ist eine Selbstbewertung.

Barrieren melden

Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Inhalte in einer zugänglichen Form brauchen, wenden Sie sich an:

Tourismusverband Sieben e.V.
Kreishausstraße 2-4
32312 Lübbecke
Telefon: 05741 276-430
E-Mail: tourismusverband@luebbecke.de

Durchsetzungsverfahren

Bekommen Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden (§ 10e BGG NRW). Das Verfahren ist kostenlos.

Ombudsstelle barrierefreie Informationstechnik NRW
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Website: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

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